Geroldswil Gemeindenachrichten 4/25

Gemeinde

eBaugesucheZH ab dem nächsten Jahr

Die Gemeindeverwaltung Geroldswil führt ab dem 6. Januar 2026 die elektronische Einreichung von Baugesuchen ein. Dies bedeutet, dass Baugesuche in Geroldswil ausschliesslich nur noch online eingereicht werden können. Alle bisherigen Baupro jekte, welche bis anhin noch in Papierform eingereicht worden sind, werden weiter hin so behandelt. Warum diese Umstellung? Die Digitalisierung macht auch vor dem Bauwesen nicht Halt. Die elektronische Einreichung vereinfacht und beschleunigt den gesamten Prozess für Bauherrschaften, Behörden und andere Fachstellen. Alle Un terlagen werden zentral gespeichert und sind jederzeit transparent verfügbar. Damit verbessert sich die Kommunikation und trägt zur Schonung der Umwelt bei. Seit 1. April 2024 ist die digitale Abwicklung in vielen Zürcher Gemeinden bereits mög lich, und ab 2027 gilt sie kantonsweit.

Sobald eine Gemeinde umgestellt hat, ist im Kanton Zürich die Einreichung in phy sischer Form gesetzlich nicht mehr zuläs sig und sämtliche Baugesuche müssen über die Plattform eingereicht werden. Was bedeutet das konkret für Sie? • Digitale Plattform – Sie können Ihr Baugesuch rund um die Uhr online einreichen. • Einfacher Überblick – Der Bearbei tungsstand ist jederzeit online abrufbar, sodass Sie immer genau wissen, wo Ihr Projekt gerade steht. • Elektronische Signatur – Die Eingabe der Baugesuche wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) rechtsverbindlich abgeschlossen. • Keine Papierunterlagen mehr – Bei den laufenden Bauprojekten wird weiterhin mit physischen Unterlagen gearbeitet. Neue Baueingaben dürfen nicht mehr physisch verlangt werden.

• Amtliche Publikationen – Die Einsicht in die Aktenauflage der Bauprojekte erfolgt ausschliesslich nur noch über die Plattform: eBaugesucheZH ➜ eAuflage ZH ➜ entsprechende Gemein de auswählen ➜ Einsicht in die Pläne möglich. • Begehren stellen – Ein Begehren für ein Bauprojekt ist ebenfalls über die Plattform, sprich über eAuflage ZH oder direkt über Zustellbegehren, einzurei chen. Es gibt keinen Versand der baurechtlichen Entscheide mehr, somit entfällt auch die Gebühr für die Stellung eines Begehrens. Die Begehrensteller haben direkte Einsicht in das Projekt. • Weitere Vorteile – Die digitale Abwick lung spart Zeit, Kosten und schont die Umwelt. So funktioniert’s: 1. Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf der Plattform «eBaugesucheZH» (portal. ebaugesuche.zh.ch). 2. Erfassen Sie Ihr Baugesuch mit allen nötigen Angaben online. 3. Laden Sie Ihre Pläne, Formulare und Dokumente hoch. 4. Unterschreiben Sie das Gesuch elekt ronisch mit einer qualifizierten Signatur (QES). 5. R eichen Sie Ihr Baugesuch ein. 6. Verfolgen Sie den Bearbeitungsstand jederzeit online.

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