Geroldswil Gemeindenachrichten 2/16

Gemeinde

Finanzen (1/8): Schmales Budget

Menschen, die mit einem schmalen Budget auskommen müssen, wissen oft nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen An- recht auf finanzielle Unterstützung haben. Wir zeigen Ihnen einige Möglichkeiten auf, wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Personen, deren steuerba- res Einkommen und Vermögen unter einem bestimmten Betrag liegt, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung. Im Kanton Zürich erhalten Berechtigte in aller Regel von der Sozialversicherungsan- stalt (SVA) ein Antragsformular. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich bei der Gemeinde melden. Das Geld wird direkt der Krankenkasse überwiesen, wel- che den Beitrag von Ihren Prämienrech- nungen abzieht (SVA, Tel. 044 448 50 00, www.svazurich.ch). Eine weitere Möglichkeit sind die Ergän- zungsleistungen zur AHV/IV (EL). Sie si- chern die finanzielle Grundversorgung, Wenn das Einkommen die Lebenskosten nicht deckt

wenn die Einkünfte die minimalen Lebens- kosten nicht decken. EntsprechendeMerk- blätter können Sie sowohl bei der Anlauf- stelle als auch bei der AHV/IV beziehen (www.ahv-iv.ch). Fonds, Stiftungen und finanzielle Beiträge Ausserordentliche Ausgaben können ein schmales Budget sprengen: Ein Umzug, die Anschaffung einer Matratze, die Kosten für den öffentlichen Verkehr, eine Gehhilfe oder eine neue Brille. Es gibt zahlreiche In- stitutionen, die einspringen, wenn das Geld nicht reicht, um solche Ausgaben zu de- cken. Die Anlaufstelle vermittelt gerne Ad- ressen, bei denen Sie ein Gesuch einrei- chen können. Mit der «KulturLegi» von Caritas können auch Personen mit schmalem Budget am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Mit dem persönlichen Ausweis erhalten Sie 30 bis 70 Prozent Rabatt für mehr als 500 kul- turelle Veranstaltungen, Sport-, Bildungs- und Gesundheitsangebote. Wenden Sie sich an die Anlaufstelle oder direkt an Kul- Trotz wenig Geld am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

turLegi Kanton Zürich (Tel. 044 366 68 48, www.kulturlegi.ch/zuerich).

Wenn Sie eine Begleitung benötigen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen, bieten die SBB eine «Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung» (Begleiterkarte) an. Die Person, die Sie begleitet, reist dann gratis. Wenden Sie sich an die Anlaufstelle oder direkt an das SBB Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102, www.sbb.ch).

Beatrice Feusi, Leiterin

Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal

Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch

Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern

Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern

25

Made with